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Donnerstag 30 November 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

gültig und wirksam seit dem 01.06.2013

elektronischer Handel www.noves.sk

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Bereich des Verkaufs von Kunststoff- und Aluminiumelementen zwischen der Gesellschaft NOVES okná, a.s. und ihren Geschäftspartnern. Mit der Zustellung des Bestellvorschlags bestätigt der Auftraggeber, dass er sich mit diesen AGB des Auftragnehmers bekanntgemacht hat, den untrennbaren Bestandteil von welchen die Reklamationsordnung des Auftragnehmers bildet, und dass er den AGB zustimmt. Die AGB und Reklamationsordnung sind auf der Webseite des Auftragnehmers www.noves.sk (im Folgenden als "Webseite" genannt) angeführt.

Andere Bedingungen oder andere vorbehaltene Rechte des Auftraggebers gegenüber von diesen AGB des Auftragnehmers sind nur gültig und wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich unter Berücksichtigung der einzelnen Bestellung des Auftraggebers ausdrücklich anerkannt wurden.

1 Auslegung und Bedeutung von Begriffen

AGB - regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die AGB-Bestimmungen gelten in dem Fall, wenn der Vertrag über den Kauf von Waren eine Situation in der bestehenden Rechtsbeziehung nicht regelt, bzw. wenn eine solche Bestimmung fehlt oder die Vertragsparteien das Auftreten einer solchen Situation nicht angenommen haben. Die AGB bilden den untrennbaren Bestandteil des Kaufvertrags. Die AGB sind auf der Webseite des Auftragnehmers und am Sitz des Auftragnehmers bzw. in seiner Betriebstätte veröffentlicht.

Kontaktadresse und Arbeitszeit des Auftragnehmers – Betrieb der Gesellschaft NOVES okná, a.s. und des Lagers: Radlinského ul. 24, 052 01 Spišská Nová Ves, Arbeitszeit: Montag - Freitag: von 7.00 bis 15.30 Uhr.

Auftraggeber – eine natürliche oder juristische Person organisiert nach den Gesetzen der Slowakischen Republik, die ihre Unternehmungstätigkeit im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 der Sammlung Handelsgesetzbuch im Wortlaut späterer Vorschriften oder des Gesetzes Nr. 455/1991 der Sammlung über die Gewerbeunternehmung (Gewerbegesetz) ausübt. Die Berechtigung zur Ausübung der angeführten Tätigkeit weist der Auftraggeber mit einem gültigen Original des Auszugs aus dem Handels- bzw. Gewerberegister und der Bescheinigung über die Umsatzsteuerregistrierung nach. Die angeführten Originale der Belege dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Mit der Zustellung des Bestellvorschlags dem Auftragnehmer erklärt der Auftraggeber, dass er die Ware zwecks Weiterverkaufs kauft.

Kaufvertrag – definiert die Grundbedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (im Folgenden "Vertrag" genannt). Der Vertrag wird um die gültigen AGB ergänzt, die der Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers ändern kann. Das ausgefüllte Vertragsoriginal sendet der Auftraggeber in zwei Originalausfertigungen zusammen mit dem Auszug aus dem Handels- bzw. Gewerberegister und der Bescheinigungen über die Umsatzsteuerregistrierung zu.

Abnehmerpreise – die Preise entsprechen den aktuellen Bedingungen des Auftragnehmers, der Lagersituation und dem Umfang der geschäftlichen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich das Recht zur Änderung von Abnehmerpreisen vor. Der vereinbarte Preis kann aber nach Annahme der Bestellung des Auftraggebers nicht mehr geändert werden, es sei denn die sonstigen Vertragsbestimmungen und die AGB bestimmen anders.

Bezahlung – als Datum der Begleichung/Bezahlung der Rechnung wird der Tag verstanden, an welchem der Betrag dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wird, bzw. an welchem der Betrag bar in die Kasse eingezahlt wurde. Das Storno der über die Kasse bezahlten Waren muss am Tag der Rückgabe ins Lager finanziell beglichen werden.

Die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen beträgt 7 Kalendertage nach Rechnungsstellung. In vereinzelten Fällen kann die Fälligkeit aufgrund eines Ersuchens des Auftraggebers, bzw. einer Vereinbarung der Vertragsparteien verlängert werden. Die höchstzulässige Fälligkeitsfrist hängt außer anderem auch von der Zahlungsdisziplin des Auftraggebers ab. Sollte der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnungen im Verzug sein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Fälligkeitsfrist wieder auf die üblichen 7 Kalendertage zu kürzen.

Verzugszinsen – beim Verzug mit der Bezahlung einer Rechnung (nach Fälligkeitsfrist) seitens des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen im Sinne des Handelsgesetzes zu fordern, welches am ersten Tag der Verzögerung des Auftraggebers gilt, und zwar pro angefangenen Tag der Verzögerung.

Standardform der Bestellung – per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt an die E-Mail-Adressen einzelner Händler, die auf der Webseite im Adressbuch angeführt sind, per Fax an die Nummer 053/44 12 181, per Post an die Adresse Radlinského ul. 24, 052 01 Spišská Nová Ves.

Lieferschein - Der Auftragnehmer stellt zu jeder Warenbestellung einen Lieferschein aus, der zusammen mit den Waren an den Auftraggeber geschickt wird. Auf dem Lieferschein werden die Menge, die Art und die Identifikation der Waren angegeben.

Rechnung - Steuerbeleg, Cash-Beleg – für die beim Auftragnehmer bestellte Waren wird eine Rechnung ausgestellt, die alle Angaben im Sinne der im Gebiet der Slowakischen Republik gültigen Rechtsvorschriften enthält. Zugleich enthält sie die Identifikationsangaben des Auftraggebers gemäß der Eintragung des Auftraggebers in der betreffenden gesetzlich festgelegten Evidenz, die Referenzen auf die Bestellung des Auftraggebers, die Transportart und den Primärkontakt. Ein Cash-Beleg wird bei Barzahlung am Sitz bzw. in den Betriebstätten des Auftragnehmers ausgestellt und er enthält alle Angaben, die für einen Steuerbeleg bei Barzahlung erforderlich sind. Standardgemäß wird die Rechnung dem Auftraggeber zusammen mit den Waren zugeschickt, der Auftraggeber erhält bei der persönlichen Warenübernahme zusammen mit dem Lieferschein auch einen Rechnung. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Rechnung auch per Post an die von ihm angegebene Adresse zugeschickt werden.

Warengutschrift – wird dem Auftraggeber in dem Falle ausgestellt, wenn die Ware unvollständig oder beschädigt geliefert wurde.

2 Einige Bestimmungen über die Bestellung und die Warenlieferung

Der Auftraggeber ist berechtigt, die von ihm bestimmte Warenmenge nur auf die Weise und in der Übereinstimmung mit den Preisen des Auftragnehmers (im Folgenden "Bestellung" genannt) zu bestellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Waren per E-Mail, Telefon oder persönlich zu bestellen. Die Bestellung des Auftraggebers gemäß dem Bestellungsformblatt, welches auf der Webseite des Auftragnehmers veröffentlicht ist, hat zu enthalten:

- die Firma, den Sitz/Unternehmungsort, die Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer) falls zugeteilt, bei der Registrierung einer ausländischen juristischen oder natürlichen Person die im Land der Registrierung bekannte Identifikationsnummer, die Faxnummer, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, die Bezeichnung der Personen (Titel, Vorname und Name, Wohnsitz, Geburtsdatum und die Personenkennzahl, bzw. die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse), die berechtigt sind, im Namen der juristischen Person zu handeln, bzw. die Bezeichnung des verantwortlichen Vertreters der natürlichen Person – des Gewerbetreibenden,

- die Warenbezeichnung und die geforderte Menge, den Preis der Waren,

- die Bedingungen der Warenlieferung (Bestimmungsort und Abnahmedatum).

Eine Bestellung des Auftraggebers wird für den Auftraggeber im Augenblick ihrer Bestätigung seitens des Auftragnehmers verbindlich. Unverzüglichen nach Akzeptierung der Bestellung und der Bereitstellung der Ware zum Versand (bzw. zur persönlichen Übernahme) hat der Auftragnehmer einen Lieferschein auszudrucken, der die Bezeichnung der vom Auftraggeber bestellten Waren enthält. Der Kaufvertrag kommt im Moment der Bestätigung der Bestellung seitens des Auftragnehmers zustande. Bei der Bestellung von Waren ist der Auftraggeber verpflichtet, die akzeptierte Lieferungsweise der Ware anzugeben. Der Auftragnehmer stellt die Ware auf die vom Auftraggeber bestimmte Art und Weise auf die vom Auftraggeber bestimmte Adresse zu.

Bei einer umfangreicheren Warenlieferung kann ein individuelles Preisangebot laut Anforderungen des Auftraggebers erstellt werden.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Bestellung in der Zeit nach der Bestätigung durch den Auftragnehmer aufzuheben oder zurückziehen.

Der Auftragnehmer kann die Warenlieferungen an den Auftraggeber einstellen, wenn der Auftraggeber mindestens mit einer Rechnung länger als 5 Tage nach Fälligkeit im Verzug ist. Die Ware kann nicht abgenommen werden und weitere Abnahmen werden erst nach der Bezahlung aller ausstehenden Rechnungen bewilligt.

Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Einstellung von Warenlieferungen übernimmt der Auftragnehmer für den Schaden, der dem Auftraggeber dadurch entsteht, keine Haftung.

Der Lieferort wird vom Auftraggeber in der Bestellung bestimmt. Der Auftraggeber ist berechtigt, neben seinem Sitz bzw. Unternehmungsort auch einen anderen Lieferort zu nennen, bzw. die Tatsachen, dass er die Ware persönlich übernimmt. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Bestellung am Lieferort geliefert wird bzw. in den Lagerräumen des Auftraggebers ausgelagert wird. Die Wareninstallation gehört nicht zum Lieferumfang. Der Transport zum Lieferort wird vom Auftragnehmer gemäß den in Punkt 7 der AGB angeführten Bedingungen sichergestellt.

Sofern die Waren ordnungsgemäß zugestellt werden, muss das Datum des Verkaufs dem auf dem Steuerbeleg angeführten Datum entsprechen. Beim Widerspruch zwischen dem Datum auf dem Lieferschein und dem Datum auf dem Steuerbeleg wird die Reklamationsabteilung des Auftragnehmers die Reklamation für unberechtigt halten. Bei der Warenübernahme ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich die Menge und der Typ der Ware zu überprüfen und die Ware auf mechanische Beschädigung zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die während des Transports verursachten Schäden.

Bei Übernahme einer offensichtlich beschädigten oder funktionsuntüchtigen Ware ist der Auftraggeber verpflichtet, in Übereinstimmung mit der gültigen Reklamationsordnung des Auftragnehmers vorzugehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Ware spätestens innerhalb von 60 Tagen zu liefern. In die angeführten Fristen werden nur Werktagen eingerechnet. Die Lieferfrist beginnt im Moment der Akzeptierung der Bestellung zu laufen.

Die Warenlieferung erfolgt je nach der Zugänglichkeit der Produkte und den Betriebsmöglichkeiten des Auftragnehmers innerhalb des angeführten Zeitraums. Sollte es dem Auftragnehmer klar sein, dass eine Verzögerung möglich ist, weist er den Auftraggeber auf diese Tatsache hin. Zugleich gibt er einen Ersatztermin der Warenlieferung bekannt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, bei einer eventuellen Verzögerung des Auftragnehmers einen Schadenersatz geltend zu machen. Liefert der Auftragnehmer die Waren nicht mal innerhalb der Ersatzfrist, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3 Warenpreis

Der Warenpreis entspricht den erstellten Preisangeboten des Auftragnehmers.

4 Zahlungsbedingungen

Vorauszahlung – die Vorauszahlung erfolgt per Banküberweisung anhand einer Anzahlungsrechnung (Proforma-Rechnung). Nachdem der betreffende Betrag dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit der Produktion der Ware zu beginnen.

Barzahlung – der Auftraggeber kann für die Ware in Bar am Sitz des Auftragnehmers und in seinen Betriebstätten bezahlen, wobei er neben einem Lieferschein auch einen betreffenden Steuerbeleg erhält.

Zahlung vor Warenversand – auf Grund der erfolgten Zahlung wird die Ware zum Versand vorbereitet.

Fälligkeit der Rechnung – eine gesondert mit dem einzelnen Auftraggeber vereinbarte Fälligkeit der Rechnungen, sonst durch die Bestimmung von Punkt 1 der AGB geregelt.

Bezahlung der Gutschrift – stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Gutschrift aus, wird diese gegen eine nicht bezahlte Rechnung aufgerechnet. Sollte es zum Zeitpunkt der Gutschriftausstellung keine ausstehenden Rechnungen des Auftraggebers geben, wird mit der Aufrechnung bis zur Ausstellung nächster Rechnung gewartet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, welche auch immer Forderungen, auch jene, die noch nicht fällig sind, gegen die Forderungen des Auftraggebers im Rahmen des Geschäftsbetreibens gemäß den vereinbarten Vertragsbedingungen aufzurechnen.

5 Warenübernahme

Die Warenübernahme erfolgt im Lager des Auftraggebers. Die Warenübernahme nach Qualität und Quantität erfolgt im Lager des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder eine von ihm Beauftragte Person unter Teilnahme eines Vertreters des Auftragnehmers in der Arbeitszeit des Auftragnehmers und zwar von 7.00 bis 15.30 Uhr. Die Bestätigung über die Warenübernahme und –abnahme ist die Unterschrift des Auftraggebers oder seines Beauftragten auf dem Übernahmeprotokoll – Lieferschein, d.h. der Auftraggeber bestätigt im Lieferschein mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Lieferung ohne eine weitere Beschreibung der Mängel. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Waren ausschließlich mit einem Fahrzeug zu übernehmen, welches für den Transport der Produkte angepasst ist. Die Transportkosten zahlt der Auftragnehmer und die Kosten für die Entladung der Auftraggeber. Bei Lieferung der Waren durch den Auftragnehmer erfolgt die Warenübernahme an der Schwelle des Fahrzeugs des Auftragnehmers.

Eine Beförderung direkt auf die Baustelle ist nach Absprache mit der Logistik des Auftragnehmers nur in dem Fall möglich, wenn es sich nur um einen Transport handelt, d.h. im Fahrzeug ist nur ein (in der Regel großer) Auftrag. Beim Versand direkt auf eine Baustelle, die sich außerhalb des Selbstverwaltungsbezirks befindet, in welchem der Auftraggeber seinen Sitz hat, werden die Kosten im vollen Umfang dem auf den Auftraggeber umgebucht. Für die Entladung der Ware stellt der Auftraggeber mindestens vier Mitarbeiter sicher, sofern er über keinen Gabelstapler verfügt. Die Fahrer der Frächter erfüllen bei der Entladung nur eine vom Auftragnehmer vorgeschriebene Kontrolltätigkeit. Der Auftragnehmer behält sich auch trotz dem vereinbarten Liefertermin das Recht vor, die Ware in seinem Lager aufzuhalten, falls die Anzahl der Produkte nicht der Mindeststückzahl für einen Ständer entspricht, d.h. 12 Produkte (Fenster und Türen, ohne Netze, Fensterbretter.....).

Bei jeder Differenz der Lieferung gegenüber der Bestellung ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Tatsache im Lieferschein zu markieren, die Position zu markieren und die Differenz kurz zu beschreiben. Bei der Differenz bittet der Auftraggeber den Fahrer der Transportgesellschaft um die Bestätigung dieser Tatsache. Alle Fahrer, die für den Auftragnehmers Beförderungsdienste durchführen, werden vom Auftragnehmer unterwiesen und sie bestätigen mit ihren Unterschriften die Übereinstimmung mit der vom Auftraggeber beschriebenen Tatsache. Lehnt es der Fahrer ab, nimmt der Auftraggeber sofort mit dem Logistikleiter des Auftragnehmers Kontakt auf. Die Mängel an den Produkten, die beim Entladen vom Transportmittel nicht bemerkt werden konnten (Kratzer, beschädigte Beschläge usw.), können innerhalb von 5 Tagen nach Warenübernahme oder –abnahme reklamiert werden, unter der Voraussetzung, dass die Produkte noch nicht eingebaut wurden. Erfolgt die Montage noch vor Ablauf dieser 5-tägigen Frist, ist die Montagegruppe verpflichtet, das Produkt vor Einbau auf Beschädigung zu überprüfen. Die festgestellten Mängel müssen dokumentiert werden (fotografieren z.B. mit einem Handy) und mit einem ordnungsgemäß ausgefüllten Formblatt an die Reklamationsabteilung des Auftragnehmers geschickt werden. Die nach dieser Frist beanstandete Mängel oder die bereits an den eingebauten Produkten dokumentierten Mängel werden nicht anerkannt. Der Auftragnehmer akzeptiert auf Grund von Fotos und dem Reklamationsprotokoll jede zerschlagene, gebrochene oder sonst beschädigte Glasscheibe und Glasscheibe mit mangelhafter Qualität bis zum 15. Werktag nach dem Versand. Die Glasscheibe wird dem Auftraggeber kostenlos geliefert. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch einer Glasscheibe macht der Auftraggeber beim Auftraggeber nur geltend, wenn die Glasscheibe zum Zeitpunkt oder Warenübernahme oder –abnahme fehlt, beschädigt ist oder eine sonst mangelhafte Qualität aufweist.

6 Garantie und Service

Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine Garantie, deren Dauer in der Reklamationsordnung angeführt ist. Die Garantiefrist beginnt ab dem Tag der Warenübernahme durch den Auftraggeber zu laufen. Die gewährte Garantie bezieht sich auf Produktionsfehler oder sonstige Fehler der Waren, die nicht durch unsachgemäße oder unvorsichtige Handhabung von Waren, nicht durch bestimmungswidrige Verwendung, nicht durch mechanische Beschädigung oder Abnutzung oder die höhere Macht beschädigt wurden.

Die wesentlichen Erfordernisse der Geltendmachung von Reklamationen und die Art und Weise ihrer Erledigung regelt die Reklamationsordnung des Auftragnehmers.

7 Rücktritt vom Vertrag

Die Bedingungen des Rücktritts vom Vertrag werden durch betreffende Bestimmungen des Handelsbesetzbuches geregelt.

8 Schlussbestimmungen

Die AGB werden für beide Vertragsparteien am Tag der Unterzeichnung des Vertrags verbindlich. Die AGB gelten im vollen Umfang und in der Fassung, wie sie auf der Webseite des Auftragnehmers angeführt sind. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die AGB ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers auf beliebige Weise zu ändern. Diese AGB löschen die früheren zwischen den Vertragsparteien vereinbarten AGB, die auf der Webseite bis zur Veröffentlichung dieser AGB auf der Webseite des Auftragnehmers veröffentlicht waren.

Durch Absendung der Bestellung verpflichtet sich der Auftraggeber, die Höhe der Preise laut den Preislisten des Auftragnehmers für die Waren inklusive Versand- und Transportkosten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Reklamationsordnung des Auftragnehmers in der am Tag der Bestellungsbestätigung durch den dem Auftragnehmer gültigen Fassung zu akzeptieren.

Der Auftraggeber erteilt hiermit die Zustimmung zur Bearbeitung von Personaldaten des Auftraggebers in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 428/2002 der Gesetzsammlung über den Personendatenschutz in der Bestellung des Informationssystems des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung freiwillig, frei und ernsthaft, weder in Not noch zu auffällig ungünstigen Bedingungen. Der Auftraggeber erklärt zugleich, dass die in der Bestellung angeführten Daten wahr sind. Die elektronische Form der gewährten Zustimmung stellt keine schriftliche Form im Sinne der Bestimmung von § 7 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 428/2002 der Gesetzsammlung über den Personendatenschutz im Wortlaut späterer Vorschriften dar.

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